Dieter

DSFA erstellen

Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) mit Dieter: Analyse, Risikobewertung und Dokumentation strukturiert und nachvollziehbar – mit Expertenprüfung des Ergebnisses, ganz ohne juristische Vorkenntnisse.

  • Führung durch alle Kernelemente der DSFA nach Art. 35 DSGVO
  • automatisierte Analyse und klare Risikoeinschätzung
  • Prüfung des Ergebnisses durch Datenschutzexperten
  • komplexe Sachverhalte in verständliche Schritte übersetzt
  • 100 % digital und dokumentationsfähig
Jetzt DSFA erstellen
FAKTEN & ZAHLEN

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Services integriert

SO FUNKTIONIERT’S

Deine DSFA in klaren Schritten

Du beschreibst die geplante oder bestehende Verarbeitung, Dieter unterstützt bei Bewertung und Maßnahmen – am Ende liegt ein prüffähiges Dokument vor.

  1. 1

    Verarbeitung & Kontext

    Zwecke, Datenkategorien, Betroffene und besondere Risiken (z. B. Überwachung, sensible Daten, KI) strukturiert erfassen.

  2. 2

    Risiko & Abhilfe

    Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einordnen, Risiken für Betroffene benennen und geplante technische und organisatorische Maßnahmen festhalten.

  3. 3

    Dokumentation & Expertenprüfung

    DSFA als nachvollziehbares Dokument – mit Prüfung durch unsere Datenschutzexperten, bevor du sie intern oder extern nutzt.

Hohes Risiko erkennen, bevor es kritisch wird

Die DSFA ist kein Formalakt: Sie hilft, rechtzeitig Maßnahmen zu planen und Verantwortliche sowie Aufsichtsbehörden zu überzeugen.

Dieter unterstützt bei der Datenschutzfolgeabschätzung
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Gut zu wissen

Das Wichtigste zur Datenschutzfolgeabschätzung

RISIKO-TRIGGER

Typische Auslöser einer DSFA auf einen Blick

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine geplante Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt (Art. 35 DSGVO). Das ist regelmäßig der Fall bei systematischer und umfangreicher Überwachung (z. B. Videoüberwachung, Tracking), bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten (Gesundheit, Finanzen) oder bei neuen Technologien wie KI-gestützter Profilbildung oder automatisierter Entscheidung.

• Nächster Schritt

DSFA mit Dieter erstellen

Starte jetzt: Verarbeitung erfassen, Risiken bewerten, Abhilfemaßnahmen planen – und das Ergebnis von unseren Experten prüfen lassen.

• Produkt

Ein Blick in unsere Datenschutz Software

Dieter führt dich in einem einfachen Schritt-für-Schritt-Prozess durch alle relevanten DSGVO-Themen, erklärt jeden Schritt verständlich und hält Inhalte sowie Anforderungen laufend auf dem aktuellen Stand. So bleibst du datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite und kannst dich wieder auf deine eigentliche Arbeit konzentrieren.

Ein Blick ins Tool
Datenschutzerklärung in Dieter erstellen
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Datenschutzerklärung mit ein paar Klicks erstellt

Dieter führt dich strukturiert durch alle Pflichtangaben und erstellt daraus eine Datenschutzerklärung, die zu deinem Unternehmen und deinen Prozessen passt.

NOCH FRAGEN?

Häufige Fragen zur Datenschutzfolgeabschätzung

  • Eine DSFA ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine geplante Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt (Art. 35 DSGVO). Das ist regelmäßig der Fall bei: - systematischer und umfangreicher Überwachung (z. B. Videoüberwachung, Tracking auf Websites), - Verarbeitung besonders sensibler Daten (z. B. Gesundheits- oder Finanzdaten), - neuen Technologien (z. B. KI-gestützte Profilbildung oder automatisierte Entscheidungen). Beispiel: Ein Fitness-Start-up möchte eine App anbieten, die Trainingsdaten, Gesundheitswerte und Standortdaten KI-basiert analysiert, um personalisierte Empfehlungen zu geben. Die Daten werden langfristig gespeichert und teilweise mit Dritten (z. B. Ärzten oder Versicherern) geteilt. In diesem Fall ist eine DSFA erforderlich, da ein hohes Risiko nach der DSGVO besteht. Es werden Gesundheitsdaten verarbeitet, Nutzerprofile erstellt und KI verwendet.
ÜBER UNS

Die Menschen hinter Dieter

Lerne unser Team kennen, nach welchen Werten und Prinzipien wir arbeiten und wo wir uns engagieren.

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Transparenz liegt uns am Herzen und in unserer DNA. In einer eigenen Übersicht erfahrt ihr in aller Offenheit, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen – von technischen Maßnahmen und Verträgen bis zu eingesetzten Diensten und euren Rechten.

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Wir sind mit anerkannten Verbänden und Initiativen im Datenschutz- und Legal-Tech-Bereich verbunden.

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Datenschutzfolgeabschätzung erstellen: hohe Risiken früh und nachvollziehbar adressieren

Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ist erforderlich, wenn Verarbeitungen voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene auslösen. Wer eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt, sollte nicht nur formale Pflichtpunkte abhaken, sondern Risiken, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen transparent begründen. Genau diese Nachvollziehbarkeit entscheidet in Prüf- und Freigabesituationen.

DSFA erstellen mit klarer Methodik statt Einzelmeinungen

In der Praxis scheitern viele DSFA an uneinheitlichen Kriterien und fehlender Struktur. Ein belastbarer Ablauf verbindet Verarbeitungsbeschreibung, Verhältnismäßigkeit, Risikobewertung und konkrete Abhilfemaßnahmen. So entsteht ein Dokument, das intern steuerbar ist und extern fachlich standhält.

Warum DSFA, TOM und Betriebsprozesse zusammengeführt werden sollten

Eine DSFA ist kein isoliertes Artefakt: Neue Funktionen, Datenquellen oder Anbieterwechsel verändern die Risikolage. Deshalb sollten Review-Trigger fest definiert und Ergebnisse mit TOM, Verzeichnis und Governance-Prozessen abgeglichen werden. Das verbessert Entscheidungsqualität und reduziert Reaktionszeit bei Änderungen.

Kostenloser Check-up – Datenschutz prüfen

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Zu einem erfolgreichen Webauftritt gehört eine rechtssichere Datenschutzerklärung und ein Impressum. DIETER wurde von Datenschutzbeauftragten und Anwälten entwickelt, um dir den Rücken freizuhalten und die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.

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