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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Wann du ihn brauchst, was drinstehen muss und wann nicht

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist Pflicht, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet: Hosting, Cloud, Newsletter, CRM. Für Steuerberater, Anwälte oder Banken brauchst du dagegen keinen. Dieser Leitfaden erklärt die Abgrenzung, die Pflichtinhalte nach Art. 28 DSGVO, den Umgang mit Subunternehmern und US-Anbietern und wie du einen Anbieter-AVV in zehn Minuten prüfst.

Sebastian SchenkJuristisch geprüft von RA Franziska Breidenbach
Zuletzt geprüft: Donnerstag, 17. September 2026
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Wann du ihn brauchst, was drinstehen muss und wann nicht

Inhaltsverzeichnis

  1. Kurz gesagt
  2. Was Auftragsverarbeitung ist
  3. Wann brauchst du einen AVV?
  4. Wann brauchst du keinen AVV?
  5. Die Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
  6. Subunternehmer: Art. 28 Abs. 2 und 4
  7. US-Anbieter und andere Drittländer
  8. Form, Muster und wer den Vertrag stellt
  9. Wann muss der AVV geschlossen werden?
  10. Was passiert ohne AVV?
  11. Anbieter-AVV in zehn Minuten prüfen
  12. AVV mit Dieter erstellen
  13. Fazit

Kurz gesagt

  • Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten nur nach deiner Weisung verarbeitet und keine eigenen Zwecke verfolgt. Dann ist ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO Pflicht, vor Beginn der Verarbeitung.
  • Typische Auftragsverarbeiter: Hoster, Cloud-Speicher, E-Mail-Provider, Newsletter-Tools, CRM- und SaaS-Anbieter, Lohnbüros, Aktenvernichter, IT-Dienstleister mit Zugriff auf deine Systeme.
  • Kein AVV nötig bei eigenständig Verantwortlichen: Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Banken, Post- und Paketdienste, Versicherungen. Sie entscheiden selbst über Mittel und Zwecke der Verarbeitung.
  • Der AVV hat acht Pflichtinhalte. Fehlt einer, ist der Vertrag unvollständig. Bei großen Anbietern ist der AVV meist Teil der Nutzungsbedingungen, du musst ihn trotzdem prüfen und dokumentieren.

Was Auftragsverarbeitung ist

Die DSGVO kennt zwei Rollen. Der Verantwortliche entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 8 DSGVO), also weisungsgebunden und ohne eigene Entscheidung darüber, was mit den Daten geschieht. Ein Newsletter-Anbieter, der deine Abonnentenliste speichert und auf deinen Klick hin versendet, ist das klassische Beispiel. Er darf mit den Adressen nichts anderes tun, als du ihm sagst.

Weil du dabei Daten aus der Hand gibst, verlangt Art. 28 DSGVO drei Dinge von dir: Du darfst nur Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien für die Sicherheit der Daten bieten (Abs. 1). Du musst einen Vertrag mit festgelegtem Mindestinhalt schließen (Abs. 3). Und du bleibst gegenüber den Betroffenen und der Aufsichtsbehörde verantwortlich, auch wenn der Fehler beim Dienstleister passiert. Der AVV ist damit kein Formular für die Ablage, sondern das Dokument, mit dem du diese Verantwortung organisierst.

Wann brauchst du einen AVV?

Immer dann, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet, speichert oder auch nur regelmäßig darauf zugreifen kann. Auf die Datenmenge kommt es nicht an. Die häufigsten Fälle im Unternehmensalltag:

DienstleisterWarum AuftragsverarbeitungTypische Anbieter
Website-Hosting und ServerSpeichert Logfiles, Formulardaten, KundenkontenIONOS, Hetzner, Strato, All-Inkl, AWS, Vercel
Cloud-Speicher und Office-SuiteSpeichert Dokumente, E-Mails, KontakteMicrosoft 365, Google Workspace, Dropbox, Nextcloud-Hoster
E-Mail-MarketingVerwaltet Abonnenten, misst ÖffnungenMailchimp, Brevo, CleverReach, HubSpot
CRM, Ticketsystem, ProjektsoftwareVerwaltet Kunden- und KontaktdatenHubSpot, Pipedrive, Zendesk, Asana, Notion
Lohn- und Gehaltsabrechnung durch ein LohnbüroVerarbeitet Beschäftigtendaten nach VorgabeRechenzentren, Abrechnungsdienstleister ohne Steuerberatung
IT-Wartung und FernwartungKann bei der Arbeit auf personenbezogene Daten zugreifenSystemhäuser, Managed-Service-Provider
Aktenvernichtung, ArchivierungNimmt Datenträger mit personenbezogenen Daten entgegenVernichtungsdienste, Scan-Dienstleister
Webanalyse, Consent-Management, Chat-ToolsVerarbeiten Nutzerdaten der WebsiteGoogle Analytics, Matomo-Hosting, Usercentrics, Chat-Anbieter
Callcenter, Kundenservice, BewerbermanagementVerarbeitet Daten deiner Kunden oder Bewerber nach SkriptOutsourcing-Dienstleister, Recruiting-Plattformen

Die Gegenrichtung gilt genauso: Wenn du für andere Unternehmen Daten verarbeitest, etwa als Agentur, IT-Dienstleister oder Softwareanbieter, bist du Auftragsverarbeiter und musst deinen Kunden einen AVV anbieten. Agenturen finden dazu auf der Seite Datenschutz für Agenturen den passenden Ablauf.

Wann brauchst du keinen AVV?

Der häufigste Irrtum in der Praxis ist der AVV mit dem Steuerberater. Er ist nicht nötig, und zwar aus einem klaren Grund: Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verarbeiten die Daten deiner Kunden und Beschäftigten eigenverantwortlich nach ihrem Berufsrecht. Sie sind weisungsfrei und damit selbst Verantwortliche. Für Steuerberater steht das seit 2021 sogar ausdrücklich im Gesetz (§ 11 Abs. 2 StBerG). Die Datenschutzkonferenz hat die Abgrenzung im Kurzpapier Nr. 13 zusammengefasst. Kein AVV brauchst du bei:

  • Berufsgeheimnisträgern: Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Betriebsärzte.
  • Banken und Zahlungsdienstleistern für Überweisungen und Kartenzahlungen. Sie handeln nach eigenen aufsichtsrechtlichen Pflichten.
  • Post- und Paketdiensten für den Transport von Sendungen.
  • Versicherungen, Inkassounternehmen mit eigenem Entscheidungsspielraum, Detekteien und anderen Dienstleistern, die selbst bestimmen, wie sie die Aufgabe erfüllen.
  • Handwerkern, Reinigungsfirmen, Lieferanten ohne inhaltlichen Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein Reinigungsdienst, der abends durch das Büro geht, ist keine Auftragsverarbeitung, sondern ein Fall für die Verschwiegenheitsverpflichtung und abgeschlossene Schränke.

Die Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Art. 28 Abs. 3 DSGVO schreibt den Mindestinhalt vor. Zunächst die Rahmendaten: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien der betroffenen Personen sowie Pflichten und Rechte des Verantwortlichen. Dazu acht konkrete Regelungen, die der Vertrag dem Auftragsverarbeiter auferlegen muss:

BuchstabePflicht des AuftragsverarbeitersWas das für dich bedeutet
aVerarbeitung nur auf dokumentierte Weisung, auch bei Übermittlung in DrittländerDer Anbieter darf deine Daten nicht für eigene Zwecke nutzen, etwa zum Training von KI-Modellen oder für Werbung. Prüf genau diesen Punkt in Anbieter-AVV.
bVerpflichtung der eingesetzten Personen zur VertraulichkeitDie Mitarbeitenden des Dienstleisters müssen auf Verschwiegenheit verpflichtet sein.
cAlle Maßnahmen nach Art. 32 DSGVODie TOM des Anbieters gehören als Anlage in den Vertrag. Du musst sie mit deinem Schutzbedarf abgleichen.
dEinhaltung der Bedingungen für Subunternehmer (Abs. 2 und 4)Du musst wissen, welche weiteren Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, und ein Einspruchsrecht haben.
eUnterstützung bei BetroffenenrechtenWenn ein Kunde Auskunft verlangt, muss der Anbieter dir die nötigen Daten liefern, in der Regel innerhalb weniger Tage.
fUnterstützung bei Sicherheit, Datenpannen und DSFA (Art. 32 bis 36)Vor allem: Meldung von Datenpannen an dich, damit du deine 72-Stunden-Frist nach Art. 33 einhalten kannst. Achte auf eine konkrete Frist im Vertrag, üblich sind 24 bis 48 Stunden.
gLöschung oder Rückgabe aller Daten nach AbschlussBei Vertragsende bekommst du deine Daten zurück oder sie werden gelöscht, nach deiner Wahl, mit Nachweis.
hNachweise und Überprüfungen ermöglichenDu hast ein Auditrecht, praktisch meist erfüllt durch Zertifikate (ISO 27001, SOC 2) und Berichte des Anbieters.

Zusätzlich muss der Auftragsverarbeiter dich informieren, wenn er eine Weisung für rechtswidrig hält (Abs. 3 Satz 3). Und Abs. 10 stellt klar: Bestimmt der Auftragsverarbeiter selbst über Zwecke und Mittel, wird er zum Verantwortlichen, mit allen Pflichten und der vollen Haftung.

Subunternehmer: Art. 28 Abs. 2 und 4

Fast jeder Cloud-Anbieter setzt selbst Dienstleister ein: Rechenzentren, Support-Firmen, Analysetools. Diese weiteren Auftragsverarbeiter darf er nur mit deiner vorherigen schriftlichen Genehmigung einsetzen, entweder für jeden Einzelfall oder als allgemeine Genehmigung mit Informationspflicht bei Änderungen (Abs. 2). In der Praxis enthalten Anbieter-AVV eine allgemeine Genehmigung plus eine Subunternehmerliste und ein Einspruchsrecht mit Frist. Das ist zulässig, solange du tatsächlich informiert wirst. Abonniere deshalb die Änderungsmitteilungen deiner wichtigsten Anbieter. Der Auftragsverarbeiter muss seinen Subunternehmern dieselben Pflichten auferlegen und haftet dir gegenüber für sie (Abs. 4).

US-Anbieter und andere Drittländer

Sitzt der Anbieter oder einer seiner Subunternehmer außerhalb der EU und des EWR, brauchst du neben dem AVV eine Grundlage für die Übermittlung nach Kapitel V der DSGVO. Für die USA ist das seit dem 10. Juli 2023 der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795): Ist der Anbieter dort zertifiziert, genügt der AVV. Prüfen kannst du das in der öffentlichen Liste des US-Handelsministeriums. Ohne Zertifizierung oder bei anderen Drittländern brauchst du die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Modul 2 für Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter, plus eine dokumentierte Einschätzung, ob das Recht des Ziellandes die Klauseln in der Praxis trägt. Beide Grundlagen gehören namentlich in deine Datenschutzerklärung.

Form, Muster und wer den Vertrag stellt

Der AVV muss schriftlich abgefasst sein, was ein elektronisches Format einschließt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Ein per Klick akzeptierter AVV im Kundenkonto des Anbieters ist wirksam. Bewahre eine Kopie mit Datum auf. Bei großen Anbietern ist der AVV in den Nutzungsbedingungen enthalten (Microsoft „Data Protection Addendum“, Google Cloud „Data Processing Terms“, Mailchimp „Data Processing Addendum“). Du musst nichts verhandeln, aber prüfen, ob er die acht Pflichtinhalte abdeckt, und ihn deinem Verarbeitungsverzeichnis zuordnen.

Für Dienstleister ohne eigenen AVV, etwa den regionalen IT-Betreuer oder ein Lohnbüro, brauchst du ein Muster. Die EU-Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 Standardvertragsklauseln speziell für Auftragsverarbeitungsverträge veröffentlicht; sie sind rechtlich abgesichert, aber sehr formal. Die Verantwortung, dass ein passender AVV vorliegt, trägt in jedem Fall der Verantwortliche, also du. Warte deshalb nicht darauf, dass der Dienstleister von sich aus einen Vertrag schickt.

Wann muss der AVV geschlossen werden?

Vor der ersten Verarbeitung. Der AVV ist Voraussetzung dafür, dass du die Daten überhaupt weitergeben darfst. Wird ein Dienst bereits genutzt und der Vertrag fehlt, hol ihn sofort nach und dokumentiere das Datum. Rückwirkend heilt das den Verstoß nicht, es beendet ihn aber, und genau das zählt bei einer späteren Prüfung. Bei Vertragsende greift Buchstabe g: Lass dir die Löschung oder Rückgabe bestätigen und lege die Bestätigung zum Verarbeitungsverzeichnis.

Was passiert ohne AVV?

Ein fehlender oder unvollständiger AVV ist ein Verstoß gegen Art. 28 DSGVO und fällt in den Bußgeldrahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 lit. a). Aufsichtsbehörden fragen bei jeder Prüfung als Erstes nach dem Verarbeitungsverzeichnis und den zugehörigen AVV. Ein Ordner mit Lücken ist ein Ordner mit Bußgeldpotenzial. Dazu kommt das praktische Risiko: Ohne AVV hast du bei einer Datenpanne beim Dienstleister keine vertragliche Meldefrist, keinen Auskunftsanspruch und keine Regelung zur Haftung. Du erfährst es aus der Presse und haftest trotzdem.

Anbieter-AVV in zehn Minuten prüfen

  1. 1Rollen klar? Der Anbieter ist als Auftragsverarbeiter benannt, du als Verantwortlicher. Steht dort „independent controller“, brauchst du keinen AVV, sondern musst prüfen, ob die Weitergabe überhaupt zulässig ist.
  2. 2Gegenstand, Daten, Betroffene beschrieben? Wenn nur ein Platzhalter steht, füll ihn aus.
  3. 3Nur auf Weisung? Kein Recht des Anbieters, deine Daten für eigene Zwecke, Produktverbesserung oder KI-Training zu nutzen, es sei denn anonymisiert.
  4. 4TOM als Anlage? Mindestens eine Beschreibung nach den üblichen Kontrollbereichen, besser ein Zertifikat.
  5. 5Subunternehmerliste und Einspruchsrecht? Mit Informationspflicht bei Änderungen.
  6. 6Meldefrist bei Datenpannen? Konkret in Stunden, nicht „unverzüglich“.
  7. 7Löschung oder Rückgabe bei Vertragsende? Mit Frist und Nachweis.
  8. 8Drittland geregelt? Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln benannt.
  9. 9Auditrecht oder Zertifikate? Eines von beidem muss vorhanden sein.
  10. 10Datum und Version gesichert? Kopie im Verarbeitungsverzeichnis abgelegt, Änderungsmitteilungen abonniert.

AVV mit Dieter erstellen

Für Dienstleister ohne eigenen Vertrag und für deine eigenen Kunden, wenn du selbst Auftragsverarbeiter bist, erzeugt Dieter den AVV aus einem kurzen Fragebogen: Rollen, Gegenstand, Datenkategorien, Subunternehmer, TOM als Anlage. Der Vertrag ist versioniert und wird bei Rechtsänderungen aktualisiert. Die Übersicht aller Auftragsverarbeiter liegt direkt neben dem Verarbeitungsverzeichnis. Details auf der Seite Auftragsverarbeitungsvertrag erstellen.

Fazit

Der AVV ist das Werkzeug, mit dem du Verantwortung organisierst, die du nicht abgeben kannst. Die Arbeit liegt weniger im Vertragstext als in der Übersicht: Welche Dienstleister verarbeiten für dich Daten, welche davon sind Auftragsverarbeiter, liegt für jeden ein vollständiger Vertrag vor, und wer prüft die Änderungsmitteilungen? Wer diese vier Fragen jederzeit beantworten kann, hat Art. 28 DSGVO im Griff.

Autor

Sebastian Schenk

Co-Founder & CEO

Jurist und Datenschutzbeauftragter. Treibt bei simply Legal die Produktvision voran und sorgt dafür, dass Dieter rechtlich und praktisch trägt.

Quellen und weiterführende Links

Häufige Fragen

Brauche ich einen AVV mit meinem Steuerberater?

Nein. Steuerberater verarbeiten Mandantendaten weisungsfrei nach ihrem Berufsrecht und sind damit selbst Verantwortliche. Seit 2021 steht das ausdrücklich in § 11 Abs. 2 StBerG. Dasselbe gilt für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Ein AVV wäre hier sogar falsch, weil er eine Weisungsbindung behauptet, die nicht besteht.

Brauche ich einen AVV für Microsoft 365 oder Google Workspace?

Ja. Beide speichern E-Mails, Dokumente und Kontakte in deinem Auftrag. Der AVV ist in den Nutzungsbedingungen enthalten (Microsoft: Data Protection Addendum, Google: Data Processing Terms) und wird mit Vertragsschluss wirksam. Prüfe die Datenverarbeitungsregion und die Subunternehmerliste, und lege eine Kopie mit Datum zu deinem Verarbeitungsverzeichnis.

Muss ein AVV unterschrieben werden?

Nein. Art. 28 Abs. 9 DSGVO verlangt Schriftform, lässt aber ausdrücklich ein elektronisches Format zu. Die Annahme per Klick im Kundenkonto oder per E-Mail ist ausreichend, solange du nachweisen kannst, wann welcher Vertragstext vereinbart wurde.

Was ist der Unterschied zwischen AVV und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)?

Ein NDA schützt Geschäftsgeheimnisse zwischen den Vertragspartnern. Der AVV regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten Dritter, also deiner Kunden und Beschäftigten, nach den Vorgaben von Art. 28 DSGVO. Ein NDA ersetzt keinen AVV, auch wenn er Datenschutzklauseln enthält.

Brauche ich einen AVV mit meinem externen Datenschutzbeauftragten?

In der Regel nicht. Der Datenschutzbeauftragte übt eine gesetzlich unabhängige Funktion aus und handelt nicht auf Weisung. Verschwiegenheit, Datenzugriff und Rückgabe der Unterlagen bei Vertragsende gehören in den Dienstleistungsvertrag. Wer auf Nummer sicher gehen will, ergänzt eine Vertraulichkeitsklausel, die sich an Art. 28 orientiert.

Gilt die AVV-Pflicht auch für Vereine und Einzelunternehmer?

Ja. Art. 28 DSGVO knüpft an die Rolle des Verantwortlichen an, nicht an die Größe. Ein Verein mit Mitgliederverwaltung in der Cloud und ein Einzelunternehmer mit Newsletter-Tool brauchen den AVV genauso wie ein Konzern.

Was tun, wenn der Dienstleister keinen AVV unterschreiben will?

Dann darfst du ihm keine personenbezogenen Daten anvertrauen. Art. 28 Abs. 1 DSGVO verpflichtet dich, nur mit Auftragsverarbeitern zu arbeiten, die hinreichende Garantien bieten. Ein Anbieter, der den Vertrag verweigert, bietet sie nicht. Bei kleinen Dienstleistern hilft oft ein eigenes, verständliches Muster statt der formalen EU-Klauseln.

Dieser Artikel gibt den Stand zum Erscheinungsdatum wieder. Bei rechtlichen Änderungen passen wir unsere Inhalte an.

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